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Parlamentarische Versammlung des Europarates

Seit Juni 2018 bin ich Vorsitzender der sozialistischen Fraktion (Sozialisten, Demokraten und Grüne) der Parlamentarische Versammlung des Europarates.  Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ihren Sitz in Straßburg. Mitglieder der Versammlung sind parlamentarische Vertreterinnen und Vertreter von 46 Staaten des europäischen Kontinents. Die Fraktion der Sozialisten Demokraten und Grünen hat 148 Mitglieder (Stand Februar 2021).

Die wichtigste Aufgabe der Parlamentarischen Versammlung ist der Dialog der Mitgliedsstaaten zu allgemeinen europapolitischen Fragen, vor allem hinsichtlich der Menschenrechte, demokratischer Grundsätze und rechtsstaatlicher Prinzipien.

Die Mitglieder der Versammlung verabschieden Texte, die dem Ministerkomitee des Europarats sowie aller Mitgliedsstaaten als Orientierung dienen sollen. Zudem haben die Initiativen der Parlamentarischen Versammlung zu einer Reihe von internationalen Verträgen (europäischen Konventionen) sowie anderen Rechtsinstrumenten geführt. Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Versammlung hat 318 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter. Jeder Mitgliedsstaat entsendet aus seinem nationalen Parlament eine eigene Delegation. Die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben mit jeweils 18 Mitgliedern die größte Delegationen. Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde Russland im März 2022 in einer historischen Entscheidung offiziell vom Europarat ausgeschlossen.

Innerhalb der Versammlung organisieren sich fünf Fraktionen: die Christdemokraten, die Sozialdemokraten, die Liberalen, die freien Demokraten und die Linken. Die beiden größten Fraktionen stellen die Christdemokraten und die Sozialdemokraten. In insgesamt zwölf Fachausschüssen (z.B. Recht und Menschenrechte sowie Gleichstellung von Frauen und Männern) werden die politischen Initiativen vorbereitetet.

Viermal im Jahr tagt die Versammlung in Straßburg über fünf Tage. Dazu erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Dienstreiseerlaubnis des Bundestagspräsidenten. Die Kosten für Anfahrt und Übernachtung werden vom Deutschen Bundestag übernommen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier und hier.

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