Ausschlussverfahren gegen die Türkei: Schwabe begrüßt Entscheidung des Europarats
Bereits im Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass der Kulturmäzen Kavala freigelassen werden muss. Die türkische Regierung hat diese Anordnung wiederholt missachtet. Frank Schwabe begrüßt daher die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 46.4 EMRK gegen die Türkei zu eröffnen.
Frank Schwabe, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
„Schon seit 2017 sitzt Osman Kavala in der Türkei in Haft. Der EGMR ist in seiner Rechtsprechung jedoch sehr deutlich: Kavala muss umgehend freigelassen werden. Die Türkei hatte nun genug Zeit, um dieses Urteil umzusetzen. Diese Chance wurde von der türkischen Regierung letzte Woche wieder einmal verspielt. So folgenreich ein Ausschluss der Türkei aus dem Europarat auch wäre, so wichtig ist es für die Mitgliedsstaaten des Europarates, den Verpflichtungen nachzukommen, denen sie sich selbst unterworfen haben. Allen voran die Verpflichtung, EGMR-Urteile zu respektieren und umzusetzen. Das ist die rote Linie und die Türkei hat diese im Fall Kavala überschritten – und zwar meterweit. Ich halte die nun erfolgte Entscheidung des Ministerkomitees daher für den richtigen Schritt.“
Die türkische Regierung hat weiterhin die Möglichkeit, dem Gerichtsurteil des EGMR Folge zu leisten und damit den Verlust der türkischen Mitgliedschaft im Europarat doch noch abzuwenden. Schwabe hofft zwar auf solch einen Schritt, erklärt jedoch auch „die Zeiten, in denen wir als Staatengemeinde nur an der Seitenlinie stehen und zuschauen, wie die Türkei die Autorität des EGMR untergräbt sind nun endgültig vorbei.“