Der gläserne Abgeordnete
Immer wieder sorgen Meldungen über die Diäten und Nebeneinkünfte von Politikern in der Öffentlichkeit für Diskussionen. Deshalb habe ich mich entschlossen, den Verhaltenskodex für Abgeordnete und ihrer Tätigkeit zu unterzeichnen. Gemäß dieses Kodexes finden Sie hier meine Bezüge als Abgeordneter sowie meine Nebeneinkünfte.
Bezüge
Abgeordneten-Diät:
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig.
Aufwandspauschale:
Eine Aufwandspauschale der SPD-Bundestagsfraktion von 1.684,08 Euro, die jeder MdB bekommt, der als Sprecher fungiert. Diese Pauschale habe ich voll zu versteuern.
Für mein Amt als Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit erhalte ich eine Aufwandsentschädigung von 2.583,00 Euro pro Monat. Die Pauschale ist steuerfrei.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld:
0 Euro
Nebeneinkünfte:
bis einschließlich Februar 2013 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Castrop-Rauxel: 345 Euro p.M.
ab März 2013: keine
Pro Monat zahle ich rd. 1.650 Euro an Beiträgen und Spenden (SPD, ver.di, IG BCE, AWO, BUND, Frauenhaus Castrop-Rauxel, Knappenverein, VCD etc.)
Kostenpauschale
Für Ausgaben, die mit dem Mandat verbunden sind, erhalte ich eine monatliche Kostenpauschale von 5.051,54 Euro sowie eine jährliche Pauschale für Büroaufwendungen von bis zu 12.000 Euro. Diese Mittel nutze ich für meine Wahlkreisbüros (z.B. Miete, Telefon, Porto, Fotokopien, Büromöbel, Bewirtung), mein Berliner Abgeordnetenbüro, meine Zweitwohnung in Berlin, Fachliteratur, Zeitschriften, Rundschreiben, Veranstaltungen sowie Büro- und Informationsmaterialien. Die übliche steuerliche Absetzung solcher Kosten ist bei Abgeordneten des Bundestages nicht möglich, da die Pauschalen bereits steuerfrei sind.
Fahrtkosten
Mitgliedern des Deutschen Bundestages steht eine Netzkarte der Deutschen Bahn und innerhalb Berlins ein Fahrservice für Abgeordnete zur Verfügung. Darüber hinaus können sie innerhalb Deutschlands kostenfrei mit dem Flugzeug reisen, sofern dies für die Ausübung ihres Mandats erforderlich ist.
Dienstreisen
Kosten für Dienstreisen (Flug, Übernachtung und Verpflegung, Dolmetscher und Polizeischutz) zahlt der Deutsche Bundestag. Wenn eine Dienstreise mit einer Privatreise verbunden wird, dann muss der Abgeordnete selbst diesen Teil der Reise zahlen. Für alle Reisen muss ein triftiger Grund vorgebracht und ein Reiseprogramm vorgelegt, zudem muss die Fahrt sowohl vom Bundestagspräsidenten, vom jeweiligen Fachausschuss und von der Fraktion genehmigt werden. In einigen Fällen trägt die Fraktion die Kosten für Dienstreisen. Sowohl der Deutsche Bundestag, als auch die einzelnen Fraktionen besitzen ein begrenztes Budget für Dienstreisen.
Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern steht jedem Bundestagsabgeordnetem eine monatliche Pauschale in Höhe von 25.874,00 Euro zur Verfügung (Stand 01.03.2024), die vom Bundestag selbst verwaltet und verrechnet wird. In meinen Büros sind vier wissenschaftliche Mitarbeiter und weitere Beschäftigte in Teilzeit, u.a. Praktikantinnen und Praktikanten.
Lobbygespräche
Eine Übersicht über geführte Gespräche mit Lobbyisten finden Sie hier.