Fraktion vor Ort: Bürgergeld & Co. – Wie muss eine Basissicherung aussehen?
Es ist ein historischer Schritt und die größte Sozialreform der letzten Jahre: Ab dem 1. Januar 2023 wird das neue Bürgergeld die alte Grundsicherung ersetzen. 20 Jahre nachdem die Hartz-Kommission die Grundlage für tiefgreifende Veränderungen gelegt hat, vollzieht sich damit ein fundamentaler Wandel des Sozialstaats.
Im Hartz-IV-System mussten Menschen, die arbeitslos wurden, in der Regel nach zwölf Monaten Arbeitslosengeld-Bezug mit dem Eintritt in die Grundsicherung ihr Vermögen zu großen Teilen auflösen. Egal, wie lange vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Das Amt prüfte beispielsweise die Größe der Wohnung oder vorhandene Ersparnisse. Damit wird nun bald Schluss sein.
Das Bürgergeld gibt Menschen, die ihren Job verlieren, mehr Sicherheit. Sie stürzen nicht schon nach zwölf Monaten ab, sondern haben länger Zeit, in Ruhe Arbeit zu suchen und sich neu qualifizieren zu können. Der Stress und die Sorge darum, seine Ersparnisse aufbrauchen, umziehen oder einen schlechteren Job annehmen zu müssen, fallen zukünftig weg.
In den letzten Wochen gab es viele Diskussionen. Wie sieht das Bürgergeld konkret aus? Lohnt sich arbeiten noch? Ist das Bürgergeld auch zukunftsreif oder brauchen wir doch andere sozialpolitische Transferleistungen, wie beispielsweise ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“? Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie über die Einführung des Bürgergelds informieren, und gemeinsam mit Ihnen zu den genannten Punkten ins Gespräch kommen.
Wir laden Sie daher herzlich ein, mit uns zu diskutieren:
Wann: 11.01.2023, 18 Uhr
Wo: in der Stadthalle Waltrop, Raiffeisenplatz 1, 45731 Waltrop
Um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an frank.schwabe.wk@bundestag.de wird gebeten.