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Das Bürgergeld kommt ab Januar

27.12.2022

Zu Beginn des neuen Jahres tritt die größte sozialpolitische Reform der letzten 20 Jahre in Kraft. Nach Ansicht des heimischen Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe (SPD) stellt die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 einen Kulturwandel im Umgang mit bedürftigen Menschen dar.

„Durch das Bürgergeld wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende erneuert. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, soll sie bekommen: zielgerichtet, unbürokratisch und auf Augenhöhe. Der Sozialstaat wird den Menschen als Partner zur Seite stehen, wenn sie Hilfe benötigen“, so Frank Schwabe.

Durch das neue Bürgergeld werden Arbeitsuchende ermutigt, sich weiter zu qualifizieren, einen Schulabschluss nachzuholen oder eine Ausbildung zu machen. Möglich wird das, weil der Bundestag u.a. den Vermittlungsvorrang abgeschafft hat. Dieser legte bisher fest, dass die Aufnahme einer Arbeit stets Vorrang hatte – selbst vor Aus- und Weiterbildung. Nicht selten  mussten Betroffene bisher ihre Weiterbildungsmaßnahmen, die ihnen langfristige berufliche Perspektiven geboten hätten, vorzeitig abbrechen.

Auch in finanzieller Hinsicht wird es Verbesserungen geben. Um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, werden die Regelsätze deutlich erhöht. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten künftig einen Regelsatz von 502 Euro pro Monat, volljährige Partner*innen 451 Euro und Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, wurde ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro beschlossen. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, werden unterstützt – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.

Außerdem wurde eine einjährige „Karenzzeiten“ für Wohnung und Vermögen beschlossen. Vermögen unterhalb von 40.000 Euro für leistungsberechtigte Personen und 15.000 Euro für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben anrechnungsfrei. Auch die Unterkunftskosten werden künftig in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Schwabe: „Damit ermöglichen wir den Menschen, sich voll und auf eine neue Arbeitsaufnahme zu konzentrieren. Wir geben ihnen außerdem ihre Würde zurück und behandeln sie künftig nicht als Bittstellerinnen und Bittsteller.“