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Bundestag beschließt Änderungen zum Infektionsschutzgesetz

18.11.2021

Der Deutsche Bundestag hat heute die von SPD, Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz beschlossen. Gleichzeitig werden die bisherigen Sonderrechte im Infektionsschutzgesetz abgeschafft.

Frank Schwabe: „Die Corona-Lage spitzt sich erneut dramatisch zu. Deshalb gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Im Gegenteil. Wir brauchen aber eine neue Antwort politischer Maßnahmen, die der veränderten Lage Rechnung tragen, dass viele Menschen geimpft sind. Erhebliche Grundrechtseinschränkungen wie flächendeckende Ausgangsbeschränkungen oder komplette Schließungen von Schulen, Einzelhandels- oder Gastronomiebetrieben, soll es nicht mehr geben. Außerdem bekommen die Parlamente eine wichtigere Rolle.“

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Künftig dürfen Arbeitsstätten, an denen ein Kontakt zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, Beschäftigten untereinander sowie zu anderen Personen besteht, nur noch dann betreten werden, wenn ein aktueller Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – vorgelegt wird. Mit Ausnahme des Transports von Schüler*innen wird die 3-G-Regel auch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr eingeführt.

Beschlossen wurde auch eine Homeoffice-Pflicht, mit der Unternehmen das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Angebot anzunehmen haben, sofern jeweils keine besonderen betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Zusätzlich gibt es besondere Testpflichten für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in vulnerablen Einrichtungen, wie Senioren- und Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dort müssen ungeimpfte Arbeitgeber und Beschäftige täglich einen Test vorlegen. Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen müssen ebenfalls einen aktuellen Test beibringen, unabhängig davon, ob sie geimpft sind, oder nicht.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhalten auch die Bundesländer verschiedene Möglichkeiten, um das Infektionsgeschehen einzugrenzen. Hierzu zählen beispielsweise die Anordnung der 2-G-Regel in bestimmten Bereichen, Kontaktbeschränkungen und Sonderregelungen für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen.

„Corona wird als Herausforderung erhalten bleiben. Wir werden erst dann wieder ein halbwegs normales Leben führen können, wenn unsere Gesellschaft ausreichende Immunität gegen das Corona-Virus aufgebaut hat. Deshalb mein dringender Appell: Lassen Sie sich impfen und nehmen Sie auch als geimpfte Person das Angebot der Booster-Impfung auf jeden Fall an. Dafür müssen jetzt schnell ausreichende Kapazitäten geschaffen werden“, so Frank Schwabe.