Herber Rückschlag für die Menschenrechte - Hozan Canê darf weiterhin nicht ausreisen
Auch am heutigen Prozesstag in der Türkei kam es wieder nicht zum Freispruch der Kölnerin Hozan Canê. Auch die bislang geltende Ausreisesperre wurde nicht aufgehoben.
Frank Schwabe, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, kann seine tiefe Enttäuschung über die Gerichtsentscheidung nicht verbergen: „Die heutige Entscheidung ist sowohl ein herber Rückschlag für Hozan Canê und ihre Familie als auch für die Menschenrechte in der Türkei. Hozan Canê ist unschuldig, doch bleibt sie Opfer dieses politisch motivierten Prozesses. Das andauernde Gerichtsverfahren und die damit verbundene Angst vor weiteren Repressalien durch den türkischen Staat beeinträchtigen die psychische Verfassung Canês erheblich. Dieses Vorgehen ist nicht hinnehmbar und darf nicht ohne diplomatische Konsequenzen bleiben. Die Verfahren gegen Mutter und Tochter müssen eingestellt und ihnen die Rückreise nach Deutschland gewährt werden.“
2018 wurde die deutsch-kurdische Sängerin Hozan Canê von einem türkischen Gericht aufgrund angeblicher Terrorpropaganda für die kurdische Arbeiterpartei PKK zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Ende September wurde sie aus der Haft entlassen. Allerdings darf sie, genauso wie ihre Tochter Gönül Örs, immer noch nicht ausreisen. Frank Schwabe setzt sich im Rahmen des Programms Parlamentarier schützen Parlamentarier (PsP) des Deutschen Bundestags weiterhin entschlossen für Hozan Canê und ihre Tochter Gönül Örs ein.