Prozess in der Türkei: Gönül Örs darf weiterhin nicht nach Deutschland zurückkehren
Die Kölnerin Gönül Örs ist heute vor dem türkischen Gericht nicht freigesprochen worden. Sie darf die Türkei weiterhin nicht verlassen und nicht nach Deutschland zurückkehren. Der Prozess wird auf den 6. April vertagt. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe fordert den Freispruch der Angeklagten.
Frank Schwabe zeigt sich sichtlich enttäuscht: „Gönül Örs hat kein Verbrechen begangen, das wird das Gericht beim nächsten Prozesstag feststellen müssen. Die türkische Justiz wird dann einen Freispruch nicht weiter hinauszögern können. Der Horror muss endlich ein Ende haben.“
Der Bundestagsabgeordnete bangt um das Wohlergehen der Kölnerin: „Seit fast zwei Jahren ist Gönül Örs in den Fängen der türkischen Justiz. Die Monate in Haft, gefolgt von Monaten unter Hausarrest und der kräftezehrende Prozess haben sie ans Ende ihrer Kräfte gebracht.“
Einen Lichtblick sieht Schwabe für den nächsten Monat: „Anfang Februar wird der Fall von Hozan Canê – der Mutter von Gönül Örs – vor Gericht verhandelt. Auch bei ihr muss das Urteil Freispruch lauten.“
Die Kölnerin Gönül Örs wurde im Mai 2019 festgenommen, als sie ihrer inhaftierten Mutter Hozan Canê beistehen wollte. Nach mehreren Gefängnisaufenthalten wurde sie für sechs Monate unter Hausarrest gesetzt. Seit Juni 2020 durfte sich Örs wieder frei bewegen, die Türkei allerdings nicht verlassen. Die türkische Justiz beschuldigte sie unter anderem der Terrorpropaganda für die kurdische Arbeiterpartei PKK.
Frank Schwabe setzt sich im Rahmen des Programms Parlamentarier schützen Parlamentarier (PsP) des Deutschen Bundestags für Gönül Örs und ihre Mutter Hozan Canê ein.