Überbrückungshilfen ab jetzt schneller und einfacher
Zahlreiche Unternehmen meldeten sich in den vergangenen Wochen beim heimischen Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe und übten Kritik an der schleppenden Auszahlung und den komplizierten Regeln für die Beantragung der November- und Dezemberhilfe zur Bekämpfung der Corona-Krise. Schwabe nahm die Hinweise auf, um unter anderem die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski, auf die Probleme vor Ort hinzuweisen.
Auf Druck der SPD wurde nun nachgebessert. Zwischen dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium des Bundes wurde gestern vereinbart, dass die bisher unterschiedlichen Zugangswege zur Überbrückungshilfe III vereinfacht werden. Der Förderzeitraum wurde von November 2020 bis Juni 2021 verlängert. Auch wurden die monatlichen Höchstbeträge für die Hilfen deutlich erhöht und vereinheitlicht. Unternehmen können nun bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten, statt bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro. Momentan verhandelt die Bundesregierung mit der EU-Kommission über eine weitere Anhebung, weil das europäische Beihilferecht die Förderhöhe derzeit deckelt. Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es nun einen Musterkatalog, der beschreibt, welche fixen Kosten erstattungsfähig sind.
Schwabe: „Auch für Soloselbständige, bei denen häufig keine Fixkosten anfallen, haben wir Verbesserungen geschaffen. Sie können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale, genannt ‚Neustarthilfe‘, beantragen. Das gilt auch für sogenannte ‚unständig Beschäftigte‘, also Künstlerinnen und Künstler. Sie werden nun den Soloselbständigen gleichgestellt.“
Weitere Infos auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.