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Kinderbonus entlastet insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen

07.09.2020

„Mit der Auszahlung der ersten Rate des Kinderbonus in diesem Monat sorgen wir dafür, dass Familien unkompliziert eine finanzielle Unterstützung bekommen, die sie verdient haben. Sie haben nämlich die Hauptlast während des Corona-Lockdowns getragen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (SPD).

Gemeinsam mit seiner Fraktion hatte sich Schwabe in Berlin dafür eingesetzt, dass die Leistung sozial gerecht wirkt. So profitieren insbesondere Familien, bei denen das Geld knapp ist und die mehrere Kinder haben. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Er wird auch nicht als Einkommen beim Kinderzuschlag oder Wohngeld berücksichtigt. Da der Kinderbonus mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, profitieren im Ergebnis vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Schwabe: „Eltern müssen nichts weiter machen, denn die Leistung wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Dabei wird die Leistung für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.“ Die Auszahlung erfolgt im September in Höhe von 200 Euro und im Oktober in Höhe von 100 Euro.