Kurzarbeitergeld-Verlängerung hilft Beschäftigten und Unternehmen
In der gestrigen Koalitionsrunde haben sich die Spitzen von SPD und Union darauf verständigt, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes (KuG) auf 24 Monate zu verlängern. Die Regelung soll bis zum 31.12.2021 gelten. Auch die von der SPD durchgesetzte Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (70 bzw. 77 % ab dem 4. Monat und 80 bzw. 87 % ab dem 7. Monat) wird beibehalten. „Der auf zwei Jahre verlängerte Bezug von KuG ist eine wichtige Entlastung für Beschäftigte und Unternehmen. Davon werden zahlreiche Menschen in unserer Region profitieren“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (SPD).
Nach aktuellen Informationen der Arbeitsagentur sind seit Anfang März insgesamt 4.797 Anzeigen auf Kurzarbeit für 45.758 Beschäftigte im Kreis Recklinghausen eingegangen. Damit sind oder waren 26 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vest von Kurzarbeit betroffen. 1)
Auch die Unternehmen profitieren von der neuen Regelung, denn ihnen werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.6.2021 vollständig erstattet. Schwabe: „Betriebe, die danach weiter Kurzarbeit fahren müssen, können weiterhin bis zu 100 Prozent der SV-Beiträge erstattet bekommen, wenn sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden. Das schafft zusätzliche Anreize, um die Belegschaft zu qualifizieren.“
Ebenfalls wurde gestern von der Koalitionsrunde beschlossen die Laufzeit der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe bis Ende Dezember 2020 zu verlängern.
1) Quelle: Pressemitteilung Nr. 50/2020 der Arbeitsagentur Recklinghausen vom 30. Juli 2020