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Wieder Halbe-halbe bei Krankenkassenbeiträgen

Beschäftigte und Rentner werden entlastet

19.10.2018

Der Bundestag beschließt die Wiedereinführung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ab Januar 2019 zahlen Arbeitgeber wieder genauso viel in die GKV ein wie ihre Beschäftigten. Außerdem wird der Einstiegssatz für Selbständige gesenkt, die sich gesetzlich krankenversichern wollen.

„Mit der Rückkehr zur Parität wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst. Wir entlasten damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schaffen so mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe.

Bisher trugen allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das entspricht im Durchschnitt ein Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird künftig wieder zur Hälfte von der Arbeitgeberseite getragen. Von der Regelung profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, denn ihr Zusatzbeitrag wird zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Frank Schwabe: „Für Beschäftigte mit einem Durchschnittseinkommen von 3.000 Euro im Monat sind das ca. 180 Euro Ersparnis im Jahr.“

Ebenfalls beschließt der Bundestag eine Halbierung der Einstiegsbeiträge für Selbstständige, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden wollen. „Sehr häufig können privatversicherte Selbständige im Alter die hohen Prämien der Privatversicherungen nicht mehr bezahlen Mit der Senkung der Einstiegsbeiträge schaffen wir einen Anreiz, sich als Selbständiger günstig in der Gesetzlichen zu versichern“, so Schwabe.