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Bericht des Instituts für Menschenrechte über die Menschenrechtslage betont Probleme für Flüchtlinge

07.12.2016

Erstmals legt das Deutsche Institut für Menschenrechte einen
Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in
Deutschland vor. Beim Schwerpunktthema Flucht, aber auch in
anderen Bereichen, fällt die Bilanz gemischt aus.


„Die gesetzliche Grundlage, die der Deutsche Bundestag dem
Deutschen Institut für Menschenrechte 2015 gegeben hat,
verpflichtet es, jährlich einen Bericht vorzulegen. Dies ist heute
geschehen. Während die deutsche Menschenrechtspolitik
häufig international orientiert ist, geht es dem Institut um
Deutschland. Das ist auch gut so. Wer nach außen
menschenrechtspolitisch glaubwürdig auftreten will, muss im
eigenen Land selbst die Standards einhalten.
Im Berichtszeitraum Januar 2015 bis Juni 2016 drängt sich das
Schwerpunktthema „Flucht“ geradezu auf. Trotz der auch im
Bericht gewürdigten Willkommenskultur warf die Ankunft von
fast einer Million Flüchtlinge auch menschenrechtlich viele
Fragen auf. Besonders problematisch ist die Frage der
Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten.
Hier steht der Bundesinnenminister Thomas de Mazière im
Wort. Die derzeitige unmenschliche Praxis muss dringend
geändert werden.
Kritisiert werden zurecht auch die Wahlrechtsausschlüsse von
Menschen mit Behinderung: 85.000 Menschen sind vom

aktiven und passiven Wahlrecht per Gesetz ausgeschlossen.
Noch in dieser Legislaturperiode muss das geändert werden.
Trotz manch unbequemer Kritik ist es gut, wenn ein politisch
unabhängiges Institut mit seiner Expertise sich wandelnde
Zeiten und ihre menschenrechtlichen Herausforderungen
begleitet. Mit seinen zahlreichen Untersuchungen, Gutachten,
Konferenzen und ab jetzt mit den jährlichen Berichten berät
und unterstützt das Institut die deutsche Politik. Gerade in den
gegenwärtigen Zeiten ist eine menschenrechtliche Politik-
Perspektive nötiger denn je.“