Soziale und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen gesetzlich verankern
Metin Hakverdi, zuständiger Berichterstatter;
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten beschlossen (sogenannte CSR-Richtlinie). Die SPD-Bundestagfraktion begrüßt den Gesetzentwurf und die damit gesetzlich gewollte unternehmerische Gesellschaftsverantwortung.
„Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Investoren gestärkt werden. Der beschlossene Gesetzentwurf will, dass sich die Unternehmen im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung verbessern und so auch mehr Transparenz für die Auswirkungen ihres unternehmerischen Tuns schaffen.
Besonders hervorzuheben ist Berichtspflicht im Gesetzentwurf, die eine Berichterstattung über Umwelt-, Arbeitnehmer und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung konkret verankert.
Ebenso begrüßen wir die aus menschenrechtlicher Sicht, dass die nicht-finanzielle Erklärung die ILO-Kernarbeitsnormen und die Achtung der Menschenrechte einbezieht.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird weiteren Ergänzungsbedarf im parlamentarischen Verfahren prüfen. Das vorrangige Ziel der Richtlinie, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, kann beispielsweise durch weitergehende Angaben zum Schutz personenbezogener Daten von Verbraucherinnen oder Verbrauchern, zur Verbraucherbetreuung oder aber auch zum Schutz der Beschäftigten erreicht werden. Wir werden deshalb im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob Ergänzungen möglich sind.
Ebenso fehlt uns im vorgelegten Gesetzentwurf, dass die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht als verbindlicher Bezugsrahmen genannt werden, die in den Erwägungsgründen der Richtlinie aber ausdrücklich genannt werden. Auch hier werden wir eine entsprechende Änderung im parlamentarischen Verfahren prüfen.“