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Türkei muss Minimalanforderungen für Asylverfahren erfüllen

Lage der nicht-syrischen Flüchtlinge mit Werten der Europäischen Union nicht vereinbar

26.05.2016

Im Anschluss an den Besuch in Pehlivanköy, in einem sogenannten Detention Center an der türkisch-bulgarischen Grenzen, erklärt Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates:

„Nach meiner Einschätzung bekommen Flüchtlinge, die nicht aus Syrien stammen, zurzeit keine Chance auf ein faires Asylverfahren in der Türkei. Nach meinem Besuch in einem dieser Detention Center muss ich feststellen, dass niemand der 328 aus Griechenland zurück gebrachten Flüchtlinge in einem Asylverfahren ist. Die Standards in der Türkei erfüllen die internationalen Mindestanforderungen nicht. Damit wird im Falle vieler Flüchtlinge bereits gegen internationales Recht verstoßen. Ein zentraler Pfeiler des EU-Türkei-Abkommens wankt damit. Die Türkei muss umgehend auch nicht-syrischen Flüchtlingen den Zugang zu einem fairen Asylverfahren ermöglichen.

Die Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch über Zurückweisungen an der syrischen Grenze halte ich für ebenso glaubwürdig wie den Tod von zahlreichen Flüchtlingen im Grenzgebiet. Die Türkei muss schnellstens glaubwürdig darlegen wie weitere solcher Fälle trotz der schwierigen Grenzsicherungslage verhindert werden. Leider ist die Lage an der EU-Außengrenze im Mitgliedsland Bulgarien nicht besser. Viele Flüchtlinge werden dort mit brutaler Gewalt in die Türkei zurückgedrängt und haben z.B. tiefe Bisswunden von Hunden. Es ist eine Schande und mit den Werten der Europäischen Union in keinem Fall vereinbar, was dort passiert.“