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Persönliche Erklärung von Frank Schwabe zu den namentlichen Abstimmungen des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

03.07.2015

Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion:

"Das vorliegende Gesetz enthält für mich nicht nachvollziehbare neue Kriterien für die Abschiebehaft und für den Abschiebegewahrsam. Ich würde gern glauben, dass die Argumente stimmen, dass sich praktisch an der Vollzugspraxis nichts ändern wird, bin davon aber nicht überzeugt.

Ich begrüße es sehr, dass mit dem Gesetz zwei neue gesetzliche Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geschaffen werden: Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 17a AufenthG und die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration.

Dies sind gute Gesetzesänderungen, die dazu beitragen werden, dass langjährig geduldeten Ausländerinnen und Ausländern ein Bleiberecht erteilt werden kann. Außerdem ermöglicht der Gesetzentwurf es, die berufliche Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu fördern.


Da ich jedoch einer Gesetzesänderung nicht zustimmen will, bei der auch nur eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass unschuldige Flüchtlinge zusätzlich in Abschiebehaft genommen werden, enthalte ich mich der Stimme."