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Deutsches Institut für Menschenrechte behält A-Status

12.03.2015

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte geeinigt. Damit ist die Unabhängigkeit des Instituts gesichert und der A-Status bleibt erhalten.

Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion:

Mit dem A-Status sind wichtige Mitwirkungsrechte in UN-Gremien verbunden. Es hätte dem guten menschenrechtspolitischen Ruf Deutschlands geschadet, wenn der A-Status just zu einer Zeit verloren gegangen wäre, in der Deutschland den Vorsitz des UN-Menschenrechtsrates innehat. Dies konnte nun abgewendet werden.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein wichtiges menschenrechtspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das Institut weiterhin die Rechtsform eines eingetragenen Vereins hat, sein Mandat als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß der Pariser Prinzipien ausüben und sein Aufgabengebiet erweitern kann. Das Institut wird künftig aus dem Haushalt des Bundestages finanziert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich national wie international einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Deshalb erwarten wir, dass sich bei der Abstimmung im Parlament eine ebenso breite Mehrheit finden wird, wie dies beim Beschluss zur Gründung des Instituts im Dezember 2000 der Fall war.