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Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

20.11.2014

Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Vor 25 Jahren, am 20. November 1989, wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Die Bedingungen für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland haben sich seitdem zwar verbessert, allerdings sind Kinderrechte bis heute nicht im Grundgesetz verankert. Hier besteht Handlungsbedarf.

„Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu. Seit kurzem ist sie mit einem Individualbeschwerderecht ausgestattet, so dass Kinder ihre Rechte wirksamer einfordern können. Die SPD-Fraktion hat diese Beschwerdemöglichkeit immer unterstützt und fordert alle Vertragsstaaten zur raschen Ratifizierung des Zusatzprotokolls auf.

Die UN-Kinderrechtskonvention feiert heute ihren 25. Geburtstag. Auf allen Wunschlisten von Kindern und Kinderschutzverbänden zu diesem Ehrentag steht die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Kinder sind etwas Besonderes. Sie sind nur bedingt eigenständig, weil sie auf Unterstützung durch andere angewiesen sind. Deshalb brauchen sie ein spezielles Kindergrundrecht, dass ihre besondere Stellung unterstreicht. Daraus muss für alle deutlich erkennbar sein, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen Vorrang haben müssen.

Kinderärzte, Sachverständige in Umgangsstreitigkeiten, Jugendämter, Kinderschutzorganisationen und Anwälte berichten uns von konkreten Fällen, in denen die Kinderrechte tatsächlich nicht oberste Priorität hatten. Familien-, Jugend- und Sozialverbände ermahnen uns, mehr gegen die immer noch ungleich verteilten Bildungschancen und die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Kinderrechte im Grundgesetz würden dabei helfen, die Rechte von Kindern auch tatsächlich zur Geltung zu bringen.

Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz können wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Ein solcher Schritt ist keine Symbolpolitik. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin mit Nachdruck für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein.“