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Zehn Jahre EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

06.06.2014

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Die Lage von Menschenrechtsverteidigern hat sich weltweit verschärft. Zum zehnjährigen Jubiläum der „EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ sollte daher ihr mutiger Einsatz für die Menschenrechte im Mittelpunkt stehen. Die Leitlinien bieten EU-Missionen und Botschaften ein Instrumentarium, um bedrohten Menschenrechtsaktivisten helfen zu können.

„Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger brauchen unseren Schutz. Ohne sie wäre es schlecht bestellt um die Menschenrechte in der Welt. Der Rat der Europäischen Union stellte bei der Verabschiedung der Leitlinien im Juni 2004 denn auch fest, dass der Schutz von Menschenrechtsverteidigern zugleich zur Stärkung der Menschenrechtspolitik der EU beitrage.

Den EU-Missionen fällt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Leitlinien zu. Zu den praktischen Maßnahmen zählt beispielsweise die Entwicklung lokaler Strategien zur Umsetzung der Leitlinien, die Einladung von Menschenrechtsverteidigern in die Missionen und regelmäßige Kontakte mit ihnen. Dazu kommen gemeinsame Pressekonferenzen, Benennung von Verbindungsbeamten sowie Prozessbeobachtung für den Fall eines Gerichtsverfahrens. Lebensrettend kann auch die befristete Aufnahme gefährdeter Personen in einem EU-Land sein. Hier sollte Deutschland beispielhaft vorangehen.

Die EU hat Instrumentarium und Umsetzung der Leitlinien ständig weiterentwickelt und sollte dies auch künftig tun. In Ländern wie Russland, Ägypten oder Äthiopien sind inzwischen nicht nur einzelne Menschenrechtsverteidiger gefährdet, sondern ganze Organisationen werden kriminalisiert unter dem Vorwand ausländischer Finanzierung. Auch wird durch die zunehmende Einschränkung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit jeglicher Menschenrechtsarbeit die Grundlage entzogen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bemühungen der EU, über einen neuen Aktionsplan die Handlungsstrategien zu verbessern und diese finanziell ausreichend abzusichern.

Der Deutsche Bundestag engagiert sich seit 2003 fraktionsübergreifend ebenfalls für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger. Unter dem Motto „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ werden weltweit Patenschaften übernommen.“