Am kommenden Freitag (6.11.) wird der Deutsche Bundestag das sogenannte „K.-o.-Tropfen-Gesetz“ verabschieden. Mit der Änderung des Strafgesetzbuches können Gerichte künftig die Verwendung der heimtückischen Substanzen als besonders schwerwiegende Form der Gewalt härter bestrafen.
Für den heimischen Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe und die heimischen Landtagsabgeordneten Anna Teresa Kavena und Lisa Kapteinat stellt die geplante Gesetzesänderung einen wichtigen Schritt dar, um Betroffene besser zu schützen und die besondere Schwere dieser Taten auch strafrechtlich angemessener zu ahnden.
Frank Schwabe, Parlamentarischer Staatssekretär im für das Thema zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hatte bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs Ende September im Deutschen Bundestag die Bedeutung der Neuregelung hervorgehoben: „K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Menschen wehrlos zu machen und ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Wer einer anderen Person solche Substanzen verabreicht, greift massiv in deren körperliche Selbstbestimmung und persönliche Freiheit ein. Das ist eine besonders schwere Form der Gewalt.“
Auch die Landtagsabgeordneten Lisa Kapteinat und Anna Teresa Kavena betonen die Notwendigkeit der Gesetzesänderung. „K.-o.-Tropfen sind kein harmloser Partyspaß. Sie werden gezielt eingesetzt, um Menschen wehrlos zu machen. Besonders häufig sind Frauen betroffen. Täter nutzen diesen Zustand aus, um Frauen sexuell zu missbrauchen oder zu vergewaltigen. Mir ist dabei eines besonders wichtig: Die Verantwortung liegt niemals bei den Frauen, die Opfer solcher Taten werden. Sie müssen sich nicht fragen, ob sie besser auf ihr Getränk hätten aufpassen oder anders hätten handeln müssen. Die Schuld liegt allein bei den Tätern. Genau das muss auch unser Recht deutlich machen. Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um Menschen sexuelle Gewalt anzutun, muss dafür konsequent zur Verantwortung gezogen werden“, so Kapteinat.
Kavena betont: „Wenn wir über K.-o.-Tropfen sprechen, sprechen wir auch über sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Täter setzen diese Substanzen gezielt ein, um Frauen wehrlos zu machen und ihnen die Möglichkeit zu nehmen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Dieser Zustand wird anschließend oftmals ausgenutzt, um sexuelle Gewalt gegen sie auszuüben. Mit der Gesetzesänderung machen wir unmissverständlich deutlich: Nicht die Betroffenen tragen Verantwortung für das, was ihnen angetan wurde. Die Verantwortung und die Schuld liegen allein bei den Tätern.“
Das „K.-o.-Tropfen-Gesetz“ ist Teil einer Reihe von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, mit denen Frauen besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Frank Schwabe verweist auf weitere wichtige Maßnahmen. „Bereits im Mai hat der Bundestag die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Tätern mithilfe einer Fußfessel beschlossen. Damit soll der Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt verbessert werden, insbesondere wenn Täter gegen bestehende Annäherungsverbote verstoßen“, so Schwabe.
Darüber hinaus hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Anfang Oktober einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes ins Kabinett eingebracht. Ziel ist es, den zivilrechtlichen Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking) weiter auszubauen. Künftig sollen Familiengerichte zudem Schutzmaßnahmen auch für Menschen anordnen können, die zwar nicht selbst unmittelbar Opfer von Gewalt geworden sind, aber dennoch besonderen Schutz benötigen.

