Liebe Freundinnen und Freunde,
In der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag ein 156 Milliarden Euro schweres Rettungspaket verabschiedet. In dieser Woche liegt mein Fokus auf denen, die von den unterschiedlichen Unterstützungen profitieren sollen. Dafür spreche ich mit den Verantwortlichen vor Ort, damit die vielen Infos und Hilfen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Dazu gehört eine Video-Konferenz mit Unternehmen, zu der ihr herzlich eingeladen seid. Außerdem will ich euch auf die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld aufmerksam machen, die sowohl für Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessant sind.
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Unternehmen durch die Krise helfen
Kravanja, Kapteinat und Schwabe laden Unternehmer zur Video-Konferenz ein
Gemeinsam mit Bürgermeister Rajko Kravanja und der SPD-Landtagsabgeordneten Lisa Kapteinat lade ich Unternehmerinnen und Unternehmer zur Video-Konferenz ein. Die virtuelle Veranstaltung findet, morgen, am Dienstag, den 31. März, um 16 Uhr statt. Unternehmen haben jetzt Enormes zu leisten, um ihren Betrieb und ihre Beschäftigten über die Corona-Krise zu bringen. Ich will, dass in den nächsten Tagen alle noch offenen Fragen zur finanziellen Unterstützung geklärt werden.
Interessierte können sich über diesen Link in die Konferenz einwählen: https://zoom.us/j/760111336
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Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
Die neuen Regelungen im Überblick
Durch die Corona-Krise haben Betriebe mit einer sinkenden Auftragslage und Arbeitsausfällen zu rechnen. Um den Betrieb und Beschäftigte zu halten, wurde das Kurzarbeitergeld (KUG) neu geregelt:
Das KUG kann nun unter erleichterten Bedingungen vom Arbeitgeber beantragt werden – und das rückwirkend zum 1. März. Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben – der Bezug ist bis zu 12 Monate möglich. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Ebenso werden dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für ausfallende Arbeitsstunden von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Für Beschäftigte gilt: Anspruch auf KUG haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Beschäftigte, die vor Beginn der Kurzarbeit im Urlaub sind oder Krankengeld erhalten, sind vom Kurzarbeitergeld ausgenommen und erhalten weiterhin ihr übliches Gehalt. Flexible Arbeitnehmer, wie etwa Mini-Jobber, haben Anspruch auf Lohnfortzahlungen und Weiterbeschäftigung, nicht auf Kurzarbeitergeld. Ähnlich bei Auszubildenden: Sie erhalten kein KUG, sondern ihre übliche Ausbildungsvergütung. Sollte der Betrieb durch Corona geschlossen werden, könnten Azubis auch unter die Kurzarbeiterregelung fallen. Die Ausbildungsvergütung muss dann für mindestens 6 Wochen vollumfänglich weiter gezahlt werden.
Eine neue Regelung gibt es auch beim Nebenverdienst: Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich bleibt das Nebeneinkommen in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei, soweit das Entgelt aus dem Nebeneinkommen mit dem verbliebenen Ist-Entgelt das Soll-Entgelt nicht übersteigt.
Hier findet ihr die Service-Nummern der Arbeitsagentur RE (gilt auch für CAS und WAL):
- 02361 / 40-2951 (für Betriebsräte und Gewerkschaften zu KuG, Mo-Fr von 10-12 Uhr)
- 02361 / 40 1000 (für Arbeitnehmer und Arbeitslose, auch für Arbeitslosmeldungen)
- 0800 / 4 5555 00 (für Arbeitnehmer und Arbeitslose, auch für Arbeitslosmeldungen)
- 0800 / 4 5555 20 (für Arbeitgeber, auch in Anfragen zum Kurzarbeitergeld)
- 0800 / 4 5555 30 (bei Fragen zu Leistungen der Familienkasse)
- 0800 / 4 5555 10 (bei Fragen an den Inkasso-Service)
Hinweise zur Beantragung von KUG gibt es hier.
Hinweise für Beschäftigte findet ihr hier.
Informationen zu KUG für ausländische Beschäftigte findet ihr hier.
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Immer ansprechbar: #TeamSchwabe
In der letzten Woche haben ich und mein Team viele Telefonate mit Verantwortlichen in Krankenhäusern, mit den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Vereinen geführt. Sie alle stehen vor großen Herausforderungen. Da ist esmir wichtig, zu erfahren, wo es noch hakt und welche Unterstützung sie brauchen. Nicht nur für sie, sondern auch für euch gilt: Wenn ihr Fragen oder Probleme habt: #TeamSchwabe und ich arbeiten auf Hochtouren, um Lösungen für euch zu finden. Wir sind weiterhin erreichbar unter 02361-4900090, frank.schwabe@bundestag.de und frank.schwabe.wk@bundestag.de
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Impressum
Frank Schwabe, MdB
Bundestagsbüro
Platz der Republik 1
11011 Berlin
030 - 227 73638
Fax: 030 - 227 76646
frank.schwabe@bundestag.de
www.frank-schwabe.de
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