Liebe Freundinnen und Freunde,
natürlich diskutieren wir in Berlin wie es nach dem Verfassungsgerichtsurteil zur Schuldenaufnahme weitergeht. Es ging in dieser Woche aber auch um das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Das habe ich bei den Koalitionsverhandlungen mitverhandelt. Was außerdem passiert ist, erfahrt Ihr hier.
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Zur Haushaltslage
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen. Diese Vorgabe setzen wir für das laufende Jahr mit einem Nachtragshaushalt um. Dieser wurde in dieser Woche ins Parlament eingebracht. Dabei soll für 2023 erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen werden, wie es das Grundgesetz für den Fall einer außergewöhnlichen Notsituation ermöglicht. So sichern wir für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucher:innen und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben, aber auch Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal.
Weitere Informationen zum Haushalt findet Ihr hier.
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Das neue Staatsbürgerschaftsrecht kommt!
In dieser Woche wurde das neue Staatsangehörigkeitsrecht in den Bundestag eingebracht. Ihr gehört zu uns – Ihr seid Teil unserer Gesellschaft, mit allen Rechten und Pflichten! Dieses Signal senden wir an Millionen von Menschen, die hier leben und arbeiten, oft auch hier geboren sind, aber von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen sind, weil sie keinen deutschen Pass besitzen. Um das zu ändern, bringen wir ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg.
Das ist ein Paradigmenwechsel: Dazu gehört die schnellere Einbürgerung, die künftig nach fünf statt acht Jahren möglich sein soll, bei besonderer Integrationsleistung schon nach drei Jahren. Dazu gehört auch, Mehrstaatigkeit künftig generell zu ermöglichen, was die Lebensrealitäten vieler Menschen anerkennt, die künftig nicht mehr einen Teil ihrer Identität aufgeben müssen. Und dazu gehört, die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration anzuerkennen und ihnen die Einbürgerung zu erleichtern: Sie müssen künftig keinen Einbürgerungstest mehr machen.
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Religionsfreiheit für die Ahmadiyya
Die Lage der Ahmadiyya ist schwierig. Sie sind eine kleine und doch Millionen umfassende Minderheit im Islam. Vielfach werden sie im Alltag diskriminiert, bedroht und zu Unrecht verhaftet.
Im Gesprächskreis "Ahmadiyya" im Deutschen Bundestag haben wir in dieser Woche darüber gesprochen, wie die schwierige Lage dieser Menschen verbessert werden kann. Die Ahmadiyya sind in Pakistan einer anhaltenden Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Die pakistanische Verfassung definiert sie als Nicht-Muslime, und sie werden oft Opfer von gesetzlich institutionalisierter Diskriminierung.
Ein Beispiel ist das sogenannte "Blasphemiegesetz" in Pakistan. Das ermöglicht Strafverfolgungsbehörden gegen Mitglieder der Gemeinschaft vorzugehen, wenn sie ihren Glauben offen praktizieren. Dies hat zu verschiedenen Formen der Diskriminierung geführt, einschließlich sozialer Ausgrenzung, beruflicher Benachteiligung und Gewalt.
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Pflichtverteidiger der Weißen Weste
In der letzten Woche hat die Große Recklinghäuser Karnevalsgesellschaft zum 36. Narrengericht geladen. Dort ist es Tradition Persönlichkeiten aus dem politischen Leben anzuklagen und bei einem Freispruch die Weiße Weste zu verleihen. In all den Jahren war das Gericht gnädig und hat die Angeklagten immer freigesprochen.
Im letzten Jahr wurde mir die weiße Weste verliehen. Wie es der Tradition entspricht, habe ich daher in diesem Jahr den künftigen Träger verteidigt: Herbert Reul, den NRW-Innenminister. Getarnt war er als Matt Dilon, „dem Marshall von Ruhrpott-City“, die Bühne wurde Western-Saloon umfunktioniert.
Am Ende ist Herbert Reul freigesprochen worden. Das lag auch an meiner Arbeit als Pflichtverteidiger. Die Recklinghäuser Zeitung hat berichtet.
Liebe Grüße
Frank Schwabe
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