Frank Schwabe

Liebe Freundinnen und Freunde,

für diese Woche gibt es wieder einiges zu berichten für Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Waltrop. Der Bundestag hat Erleichterungen für Eltern in der Corona-Krise beschlossen und das Adoptionsrecht reformiert. Außerdem habe ich mit Vertreterinnen und Vertretern aus Castrop-Rauxel über die Lage der Zugewanderten in der Stadt gesprochen. Aber vor allem beschäftigt mich weiterhin die Entschuldung unserer Kommunen.

Solidarpakt 2020 für starke Kommunen

Druck auf CDU/CSU erhöhen

Gemeinsam mit den SPD-Bundestagsabgeordneten aus NRW habe ich mich am Montag mit Olaf Scholz getroffen. Beim Gespräch mit dem Bundesfinanzminister ging es um das anstehende Konjunkturpaket. Es ging im Kern aber auch um Hilfen für die Städte und Gemeinden insbesondere im Ruhrgebiet.

Ich will, dass wir auch in Zukunft in guten Bädern schwimmen können, uns nicht auf Bürgersteigen die Beine brechen und Kinder in Schulen und Kindergärten die besten Räume vorfinden. Wir dürfen nicht die Zeche dafür zahlen, dass wir auf Zechen die Kohle für den Rest der Republik gefördert haben und es nach dem Ende des Bergbaus natürlich schwerer haben als in anderen Teilen der Republik.

Wir haben als SPD im Ruhrgebiet dafür gekämpft, dass die gesamte SPD in Deutschland und auch der Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz das auch so sehen. Deshalb schlägt er jetzt vor, dass Bund und Bundesländer je zur Hälfte Ersatz für den Ausfall der städtischen Gewerbesteuer leisten UND den Städten die Altschulden abnehmen.

Die CDU und die CSU blockieren das. Im Bundestag stellt sich die CDU gegen das Vorhaben. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen lavieren CDU und FDP rum, anstatt für das einmalige Angebot und letztlich Geschenk des Bundes engagiert politisch zu streiten. Es geht aber hier ums Ganze. Um einen Überlebenskampf der Städte und eine wahrscheinlich einmalige historische Chance darauf eine Antwort zu geben. Deshalb brauchen wir maximalen politischen Druck auf die CDU. Ich bitte Euch davon Gebrauch zu machen. Wendet Euch an die lokalen Akteure der CDU, an Ministerpräsident Armin Laschet und die CDU in Berlin, um gegen die Blockade zu protestieren. Wir dürfen diese einmalige Möglichkeit nicht vergeben.

Weitere Informationen zum Solidarpakt gibt es hier.

 

Morgen Einkauf mit ALG-II-Empfänger

In den letzten Wochen hat mich eine Sache besonders beschäftigt: Die Auswirkungen der Corona-Krise auf Empfängerinnen und Empfänger von ALG II. Das Leben mithilfe der Grundsicherung zu bestreiten, ist schon schwer genug. Die Krise hat die Situation durch die steigenden Lebensmittelpreise massiv verschärft.

Mir fiel die Entscheidung daher nicht leicht, in der letzten Sitzungswoche gegen einen Antrag der Opposition zu stimmen. Diese hatte einen vorrübergebenden Zuschlag bei der Grundsicherung gefordert. Eine Zustimmung wäre rein symbolisch gewesen. Eine Mehrheit im Bundestag für Verbesserungen in der Grundsicherung gibt es nur mit den Regierungsfraktionen. Wir und ich werden weiterhin mit aller Kraft dafür kämpfen, die Union von der Notwendigkeit davon zu überzeugen.

Nun hat ein Grundleistungsempfänger aus Castrop-Rauxel mir ein Angebot gemacht. Für einen Tag darf ich ihn beim Einkauf im Discounter vor Ort begleiten. Beim morgigen Treffen lasse ich mir die Probleme ganz konkret schildern.

Meine Rede zum Sicherheitsgesetz in Hongkong

Trotz internationaler Proteste hat Chinas Volkskongress Pläne für ein "Sicherheitsgesetz" für Hongkong gebilligt. Damit ist das Prinzip "ein Land, zwei Systeme" gefährdet. 

Wie soll die Welt reagieren auf das, was China für Hongkong plant? Ich finde es wichtig, eine entschlossene und geschlossene Haltung zu zeigen. Dazu muss Deutschland die kommende EU-Ratspräsidentschaft nutzen. Boykotte gegen China bringen uns nicht weiter, sondern nur eine klare Sprache. China muss Demokratie und Menschenrechte in Hongkong achten.

Darüber habe ich heute im Bundestag gesprochen. Meine Rede lässt sich hier anschauen.

Eltern in der Krise entlasten

Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Viele Eltern, deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Wer in dieser Situation keine Möglichkeit hat, ortsunabhängig zu arbeiten, Überstunden abzubauen oder seine Kinder anderweitig betreuen zu lassen, soll weiter Geld bekommen. Für sie wurde bereits im März ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutz geschaffen. Der Entschädigungsanspruch gilt für Eltern, deren Kinder höchstens 11 Jahre alt sind oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Eltern können einen Lohnersatz in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten, monatlich maximal 2.016 Euro. Die Erstattung erfolgt über den Arbeitgeber. Dieser erhält die Entschädigung über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde. Bislang ist dies allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt.

Um Eltern auch weiterhin zu unterstützen, wird der Anspruch auf Entschädigung für jeden Elternteil auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Entschädigungszahlung kann auch tageweise aufgeteilt werden. So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen. Dies entspricht den Gegebenheiten der erweiterten Notbetreuung in Kitas und Schulen in vielen Ländern und Kommunen. Und wenn Kitas oder Schulen wegen regional auftretender Infektionsschwerpunkte zeitweise schließen müssen, haben Eltern mehr Flexibilität.

Die Ausweitung bei der Lohnfortzahlung gilt künftig auch für Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen. Damit werden Verdienstausfälle von Eltern abgemildert, deren Kinder derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (Werkstätten, Tagesförderstätten) betreut werden können.

Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz wird außerdem die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 aus 7 Prozent abgesenkt. Die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit. Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um 2 Jahre bis Ende 2022 verlängert.

Castrop-Rauxel und die Lage der Zugewanderten

Wie mit den Zugewanderten aus Osteuropa umgehen? Die Frage stellen sich die Menschen in Castrop-Rauxel gerade. Das Thema ist wieder ins Blickfeld geraten, nachdem Fälle von Corona-Infektionen bekannt geworden sind. In zwei Wohnkomplexen in Merklinde und Habinghorst wurden etwa 200 Menschen getestet. Sie stammen aus Rumänien und Bulgarien und leben hier auf engstem Raum.

Um darüber zu sprechen, wurde ich von der Stadt Castrop-Rauxel und dem Bürgermeister Rajko Kravanja zu einer Facebook-Sprechstunde eingeladen. Dort wurde deutlich, dass die Stadt bereits viele Schritte unternommen hat, um Ordnung zu schaffen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Motivation der Zugewanderten zu verstehen. Die Menschen leben in Rumänien und Bulgarien zum Teil unter unmenschlichen Bedingungen. Es ist klar, dass sie einen Ausweg aus dieser Lage suchen. Klar ist auch, dass es für das Problem keine schnellen und einfachen Lösungen gibt. Wir bleiben am Ball.

Das Wohl des Kindes im Mittelpunkt

Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet

Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Regierungsentwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz, der in zweiter und dritter Lesung beraten wird, soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt.

Mit dem Gesetz sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen. Zu diesem Zweck soll für alle Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor Ausspruch der Adoption eingeführt werden.

Außerdem setzt die Bundesregierung auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären.

Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, dass Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht ausgenommen werden. Das hat die Union vehement abgelehnt. Diese Familien sind immer noch auf den Weg der Stiefkindadoption angewiesen, auch wenn das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren wird. Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden wir weiter kämpfen.

 

Alles Gute, beste Gesundheit und wahrt körperliche Distanz!

 

Lieben Gruß

Frank Schwabe

 

Impressum

Frank Schwabe, MdB
Bundestagsbüro
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11011 Berlin

030 - 227 73638
Fax: 030 - 227 76646

frank.schwabe@bundestag.de
www.frank-schwabe.de

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