Barrierefreiheit
In Deutschland gibt es etwa sieben Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Dazu gehören Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen. Für diese Nutzerinnen und Nutzern ist das Internet häufig das wichtigste Kommunikationsmittel. Daher hat die Bundesregierung mit dem im Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz die rechtlichen Vorgaben für einen barrierefreien Zugang zu elektronischen Informationsmedien geschaffen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können.
Menschen mit Behinderungen nutzen privat und beruflich Computer und Internet. Viele von ihnen finden darin eine Möglichkeit, ihre Einschränkungen in der Mobilität oder Kommunikationsfähigkeit zu kompensieren. Persönliche Einschränkungen und Behinderungen bei der Nutzung von Computer und Internet können häufig mit einfachen Mitteln ausgeglichen werden. Zum Beispiel können für Sehbehinderte Bilder oder Graphiken mit Alternativtexten unterlegt werden, so dass sie mit Hilfe einer Braillezeile in Blindenschrift übersetzt werden können.
Aber gerade auch die Nutzung des Internets durch ältere Menschen macht eine einfache Nutzung des Internets notwendig. Dazu zählt bspw. auch, dass Fremdwörter oder andere Sprachungetüme nicht immer notwendig sind.
Wir haben uns deshalb bemüht, diese Seite barrierefrei und benutzerfreundlich zu gestalten.
Möchten Sie weitere Informationen zum Thema? Dann empfehlen wir Ihnen die Seite der Aktion-Mensch Initiative für ein barrierefreies Web „Einfach Für Alle“.













